Ratgeber · Alltagshilfe & Pflege
Was Pflegebedürftige in Krefeld über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI wissen müssen.
Viele Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad wissen gar nicht, dass ihnen jeden Monat bis zu 131 Euro von der Pflegekasse zur Verfügung stehen — zweckgebunden für Alltagsunterstützung. Dieses Geld kann zum Beispiel für Begleitung, Einkaufshilfe, Haushaltshilfe oder Gesellschaft genutzt werden.
In diesem Ratgeber erklären wir, was der Entlastungsbetrag genau ist, wer ihn bekommt und wie Sie ihn für Alltagshilfe durch Jimmy's Haus- & Alltagsservice nutzen können.
Der Entlastungsbetrag ist ein gesetzlich geregelter Leistungsanspruch der Pflegeversicherung. Er beträgt monatlich bis zu 131 Euro und gilt für alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad — also ab Pflegegrad 1.
Das Geld ist nicht an bestimmte Dienstleister gebunden. Es kann für anerkannte Alltagshilfe-Anbieter verwendet werden — sofern diese die Anerkennung nach Landesrecht haben.
Wichtig: Ob und in welchem Umfang eine Abrechnung über Ihre Pflegekasse möglich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und Ihrer Pflegekasse ab. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf — wir klären das gemeinsam und ehrlich mit Ihnen.
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause betreut werden. Das Geld wird nicht ausgezahlt — es wird direkt mit dem Anbieter der Alltagshilfe abgerechnet.
Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Alltagsunterstützungen genutzt werden:
Im Idealfall funktioniert die Abrechnung so: Sie beauftragen Jimmy's Haus- & Alltagsservice für Alltagshilfe, und die entstandenen Kosten werden per Kostenerstattungsverfahren mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Ich begleite Sie dabei Schritt für Schritt.
Unser Versprechen: Wir erklären Ihnen den Ablauf Schritt für Schritt — verständlich, ohne Fachjargon. Kein Kleingedrucktes, keine Überraschungen.
Nicht in Anspruch genommene Entlastungsbeträge können unter bestimmten Umständen bis zu 12 Monate ins Folgejahr übertragen werden. Das bedeutet: Wer bisher nicht wusste, dass er diesen Anspruch hat, kann rückwirkend noch Leistungen nutzen. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung, die viel zu selten genutzt wird. Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, lohnt es sich, nachzufragen — es könnte jeden Monat eine echte Entlastung bedeuten.
Ich stehe Ihnen persönlich zur Verfügung und beantworte Ihre Fragen gerne — am Telefon, per WhatsApp oder per E-Mail. Einfach melden.
Kostenlos & unverbindlich — ich erkläre Ihnen alles Schritt für Schritt.